Die Verordnung (EU) Nr. 566/2011 konkretisiert den Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge. Damit werden Datenumfang, Zugangsmodelle und elektronische Wartungshistorien zu rechtlich relevanten Schnittstellen zwischen OEM, Vertragsnetz und freiem Aftermarket.
Stand des Beitrags: 16. August 2011. Berücksichtigt wird die Verordnung (EU) Nr. 566/2011 vom 8. Juni 2011 in ihrer veröffentlichten Fassung.
Der Informationszugang schützt den Wettbewerb im Aftermarket
Die Regelung baut auf den Euro-5-/Euro-6-Vorgaben auf und soll gewährleisten, dass der unabhängige Reparatur- und Wartungsmarkt mit autorisierten Händlern und Werkstätten konkurrieren kann. Der Kreis unabhängiger Marktteilnehmer reicht dabei über klassische Reparaturbetriebe hinaus.
Für Fahrzeughersteller genügt deshalb keine formale Datenfreigabe. Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass berechtigte unabhängige Akteure sie tatsächlich auffinden, verstehen und für Diagnose, Wartung und Reparatur nutzen können.
Der Datenkatalog reicht von Diagnosecodes bis Arbeitswerten
Zum Informationsumfang gehören unter anderem eindeutige Fahrzeugidentifikation, Wartungs- und Reparaturaufzeichnungen, technische Handbücher, Bauteil- und Diagnoseinformationen, Schaltpläne, herstellerspezifische Fehlercodes, Software-Kalibrierungsnummern sowie Daten für Überwachung und Tests.
Auch Standardarbeitswerte oder Zeitvorgaben sind erfasst, wenn sie autorisierten Händlern und Werkstätten zur Verfügung gestellt werden. OEMs müssen daher Katalog, Rollenmodell und Veröffentlichungsprozess über technische Dokumentation, Portale und eingebundene Dienstleister hinweg konsistent halten.
Zeit- und transaktionsbezogene Zugänge müssen praktikabel sein
Reparatur- und Wartungsinformationen einschließlich Transaktionsleistungen wie Neuprogrammierung oder technischer Unterstützung sind stunden-, tages-, monats- und jahresbezogen bereitzustellen. Die Entgelte sollen der jeweiligen Zugangsdauer entsprechen.
Zusätzlich darf ein Hersteller transaktionsbezogene Zugänge anbieten. Werden beide Systeme angeboten, soll die unabhängige Werkstatt wählen können. Vertrags- und Portalbedingungen dürfen diese Wahl nicht durch technische oder kaufmännische Hürden entwerten.
Elektronische Wartungsakten brauchen Rollen und Nachweise
Werden Reparatur- und Wartungsaufzeichnungen zentral beim Hersteller oder in dessen Auftrag geführt, erhalten die hierfür zugelassenen und autorisierten unabhängigen Werkstätten Zugang, um ausgeführte Arbeiten einzutragen. Der Zugang erfolgt unentgeltlich und zu denselben Bedingungen wie für das autorisierte Netz.
In der Umsetzung müssen Fahrzeugzuordnung, Berechtigung, Einwilligung des Halters, Änderungsprotokoll und Schutz sicherheitsrelevanter Informationen zusammenpassen. Datenzugang ist damit nicht nur IT-Funktion, sondern Teil von Typgenehmigung, Wettbewerb und Vertragsgestaltung.
Praxis-Checkliste für OEMs und Aftermarket
- Informationskatalog vollständig den gesetzlichen Datenkategorien zuordnen.
- Unabhängige Marktteilnehmer und ihre jeweiligen Zugangsrechte abbilden.
- Zeit- und Transaktionszugänge technisch sowie preislich nachvollziehbar gestalten.
- Elektronische Wartungsakten mit Rollen, Einwilligung und Protokollierung absichern.
- Portale, Dienstleisterverträge und autorisiertes Netz auf Gleichbehandlung prüfen.
Amtliche Quelle
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung von Fahrzeugklasse, Typgenehmigung, Zugangsberechtigung, Entgeltmodell und Datenschutz im Einzelfall.
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