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EU-USA-Handelsrahmen: 15-Prozent-Autozoll bleibt an EU-Vorschlag gebunden

Die gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 präzisiert den Autozoll, lässt Ursprungsregeln und die Anerkennung von Fahrzeugstandards aber noch offen.
22. August 2025 durch
EU-USA-Handelsrahmen: 15-Prozent-Autozoll bleibt an EU-Vorschlag gebunden

Am 21. August 2025 haben die Europäische Kommission und das Weiße Haus eine gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handelsrahmen veröffentlicht. Für Autos und Teile mit Ursprung in der Europäischen Union wird ein kombinierter US-Zoll von 15 Prozent zugesagt, sobald die EU den vorgesehenen Gesetzgebungsvorschlag zur Senkung ihrer Zölle förmlich einbringt. Zugleich enthält das Dokument Absichten zu Ursprungsregeln und zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrzeugstandards. Für Unternehmen sind Rechtsakt, Ursprungsnachweis und Vertragsabwicklung getrennt zu prüfen.

Stand des Beitrags: 22. August 2025. Die gemeinsame Erklärung datiert vom 21. August. Sie ersetzt weder den angekündigten EU-Gesetzgebungsvorschlag noch die erforderliche Umsetzung auf US-Seite. Der bei einer konkreten Einfuhr anwendbare Zoll ist daher anhand der zu diesem Zeitpunkt geltenden US-Maßnahmen zu bestimmen.

Der Autozoll von 15 Prozent hat eine formelle Voraussetzung

Die Vereinigten Staaten sagen die Senkung der Section-232-Zölle auf Autos und Autoteile mit EU-Ursprung zu, wenn die Europäische Union den vorgesehenen Gesetzgebungsvorschlag förmlich vorlegt. Bei Waren mit einem US-Meistbegünstigungszoll unter 15 Prozent soll sich aus diesem Zoll und dem Section-232-Zoll eine Gesamtbelastung von 15 Prozent ergeben. Liegt der Meistbegünstigungszoll bereits bei mindestens 15 Prozent, soll kein zusätzlicher Section-232-Autozoll erhoben werden.

Die Erklärung erwartet, dass die Senkung vom ersten Tag des Monats gilt, in dem die EU ihren Vorschlag einbringt. Das ist für die Abwicklung wichtig, weil Einfuhrabgaben zunächst nach dem bei der Anmeldung geltenden US-Recht erhoben werden können. Unternehmen sollten eine angekündigte Rückwirkung nicht mit einer bereits vollzogenen Tarifänderung gleichsetzen.

Die Ursprungsregeln sind noch auszuhandeln

Die Begünstigung ist auf Autos und Teile mit Ursprung in der Europäischen Union bezogen. Zugleich kündigt die Erklärung erst noch Verhandlungen über Ursprungsregeln an, damit die Vorteile überwiegend der EU und den USA zugutekommen. Der Sitz des Verkäufers, der Ort der Rechnungsstellung oder eine Endmontage in der EU beantworten die Ursprungsfrage nicht automatisch.

Hersteller und Zulieferer sollten Vormaterialien, Bearbeitungsschritte, Stücklisten und Lieferantenerklärungen so dokumentieren, dass der Ursprung für jede Zollposition nachvollzogen werden kann. Bis besondere Regeln vereinbart und umgesetzt sind, bleibt für die Einfuhr die jeweils geltende US-Zollregel maßgeblich.

Die Anerkennung von Fahrzeugstandards gilt noch nicht unmittelbar

Die EU und die USA äußern die Absicht, ihre Fahrzeugstandards gegenseitig anzuerkennen und die technische Zusammenarbeit zwischen Normungsorganisationen zu verstärken. Außerdem sollen Konformitätsbewertungen in weiteren Industriesektoren erleichtert werden. Die Erklärung selbst schafft jedoch noch keine allgemeine Zulassung eines Fahrzeugs oder Bauteils für den jeweils anderen Markt.

Homologation, Sicherheit, Emissionen, Software und Cybersecurity sind daher weiterhin nach den anwendbaren Vorschriften des Zielmarkts zu prüfen. Auch die angekündigte Verhandlung über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung im Bereich Cybersecurity ersetzt keine bestehende Produkt- oder Typgenehmigungsanforderung.

Lieferverträge müssen Zolländerungen und Erstattungen erfassen

Zollschuldner gegenüber den US-Behörden ist grundsätzlich der Importeur. Wirtschaftlich kann die Belastung aber über Preise, Nachlässe oder besondere Zollklauseln zwischen Hersteller, Zulieferer, Importeur und Kunden verteilt werden. Bei einer erwarteten Anwendung ab Monatsbeginn muss zusätzlich geklärt werden, wem eine nachträgliche Erstattung oder Gutschrift zusteht.

Verträge sollten den Referenzzoll, den maßgeblichen Einfuhrzeitpunkt, Nachweise, Mitteilungspflichten, vorläufige Zuschläge und die Behandlung von Erstattungen regeln. Stahl, Aluminium und daraus hergestellte Waren sind getrennt zu beurteilen: Die Erklärung kündigt hierfür lediglich weitere Gespräche, mögliche Zollkontingente und Zusammenarbeit gegen Überkapazitäten an.

Prüfpunkte für transatlantische Kfz-Lieferketten

  1. US-Umsetzungsmaßnahme und Einfuhrdatum für jede Zollanmeldung feststellen.
  2. MFN-Satz und Section-232-Behandlung je Zollposition getrennt bestimmen.
  3. EU-Ursprung anhand von Vormaterialien und Bearbeitungsschritten dokumentieren.
  4. Zulassungs- und Konformitätsanforderungen in EU und USA weiterhin getrennt prüfen.
  5. Vertragsklauseln zu Zuschlägen, Nachweisen und nachträglichen Erstattungen abstimmen.

Weiterführende Einblicke

Amtliche Quellen

Der Beitrag beschreibt den Stand vom 22. August 2025. Für eine konkrete Einfuhr sind die anwendbare US-Maßnahme, Zollposition, Ursprung, Einfuhrdatum, Zollwert und vertragliche Kostenzuordnung gesondert zu prüfen.

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