Der polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzpräsident UOKiK hat in seinem Tätigkeitsbericht vom 26. Februar 2025 zwei umfangreiche Kartellentscheidungen aus dem Fahrzeugvertrieb hervorgehoben. Die Verfahren gegen KIA Polska und elf Pkw-Händler sowie gegen Iveco Poland und zehn Lkw-Vertriebspartner zeigen, wie Preisvorgaben, Gebietsschutz und die Lenkung einzelner Kundenanfragen den Wettbewerb zwischen Händlern ausschalten können.
Stand des Beitrags: 26. Februar 2025. Behandelt werden die UOKiK-Entscheidungen, die am 16. September und 1. Oktober 2024 bekannt gemacht und im Tätigkeitsbericht 2024 nochmals eingeordnet wurden. Die amtlichen Mitteilungen weisen nicht aus, dass sämtliche Entscheidungen unanfechtbar sind.
KIA: Preislisten, Höchstrabatte und regionale Kundenzuweisung
Nach den Feststellungen von UOKiK stimmten KIA Polska und Händler mindestens von 2013 bis 2021 Fahrzeugpreise und Marktgebiete ab. Der Importeur übermittelte Preislisten und Angaben zu maximalen Rabatten. Händler lehnten günstigere Angebote ab, wenn ein anderer Händler den Kunden bereits betreute, und meldeten Abweichungen an den Importeur oder untereinander.
Die Gebietszuteilung orientierte sich am Wohn- oder Geschäftsort des Käufers. Kunden aus anderen Regionen wurden an den vorgesehenen Händler verwiesen. Ab 2017 erfasste die Aufteilung nach der Behördenmitteilung auch Fahrzeuge für Fahrschulen. UOKiK verhängte gegen KIA Polska und elf Händler mehr als 405 Millionen Złoty sowie gegen fünf verantwortliche Personen insgesamt mehr als 1,5 Millionen Złoty.
Iveco: Regionalisierung wurde durch Preisabsprachen abgesichert
Im Lkw-Vertrieb stellte UOKiK eine nahezu zehnjährige Absprache von Juni 2009 bis Mai 2019 fest. Iveco Poland und Vertriebspartner ordneten Gebiete mit Vorrang für den örtlichen Händler zu. Anfragen von außerhalb wurden weitergeleitet oder mit unattraktiven Angeboten beantwortet; Händler teilten Informationen über Interessenten und darüber aus, wer ein Angebot abgeben sollte.
Rabatte und periodische Verkaufsboni dienten nach der Entscheidung dazu, die Gebietsaufteilung durchzusetzen. Zusätzlich tauschten Beteiligte Informationen über Preise in Kundenangeboten aus, um Wettbewerb um einzelne Käufer zu vermeiden. Die Unternehmensbußen lagen bei mehr als 238 Millionen Złoty, die Bußen gegen zehn Manager bei mehr als 2,5 Millionen Złoty.
Ein Vertriebssystem darf den Preiswettbewerb der Händler nicht ersetzen
Hersteller und Importeure dürfen Vertriebsnetze organisieren, Qualitätsanforderungen festlegen und Zuständigkeiten für Betreuung und Service regeln. Daraus folgt aber keine Befugnis, den tatsächlichen Wiederverkaufspreis vorzugeben, zulässige Rabatte verbindlich zu begrenzen oder konkurrierende Angebote an einzelne Kunden zu verhindern.
Auch ein exklusives oder selektives System muss zwischen erlaubter Gebietsorganisation und verbotener Abschottung unterscheiden. Besonders riskant sind Regeln, nach denen Händler Kundenanfragen abgeben, absichtlich ungünstige Angebote erstellen, passive Verkäufe vermeiden oder dem Importeur Preisabweichungen anderer Händler melden sollen.
Manager, Bonusmodelle und interne Kommunikation gehören in die Prüfung
Die polnischen Entscheidungen erfassen nicht nur Unternehmen, sondern auch Personen, denen UOKiK eine unmittelbare Verantwortung für die Absprachen zuschrieb. Beim Iveco-Verfahren erhielten vier Unternehmen und vier Manager aufgrund des Leniency-Programms Bußgeldminderungen. Eine frühzeitige interne Aufklärung kann daher erhebliche rechtliche Folgen haben.
Für internationale Automotive-Gruppen sollten Vertriebsverträge, Bonusregeln, Besuchsberichte, E-Mails und CRM-Prozesse gemeinsam geprüft werden. Problematisch ist nicht nur eine ausdrückliche Preisvorgabe. Auch Druck über Margen, Bonusentzug, Angebotsfreigaben oder Beschwerden über vermeintlich gebietsfremde Verkäufe kann die praktische Selbständigkeit der Händler beseitigen.
Prüfpunkte für Hersteller, Importeure und Händlernetze
- Preisempfehlungen klar unverbindlich halten und tatsächliche Rabattfreiheit sichern.
- Gebietsklauseln auf aktive und passive Verkäufe sowie Kundenzuweisungen prüfen.
- Bonus-, Margen- und Berichtssysteme auf mittelbaren Preisdruck untersuchen.
- Austausch konkreter Kunden-, Angebots- und Preisdaten zwischen Händlern verhindern.
- Managerpflichten, Meldewege, interne Untersuchung und Leniency-Verfahren vorbereiten.
Weiterführende Einblicke
- Neue Vertikal-GVO ab 1. Juni 2022: Vertriebsverträge prüfen
- EuGH Unilever Italia: Händlerverhalten kann dem Hersteller zugerechnet werden
- EuGH Allianz Hungária: Kfz-Reparaturvergütung und Versicherungsvertrieb
Amtliche Quellen
- UOKiK: Tätigkeitsübersicht 2024 vom 26. Februar 2025
- UOKiK: Entscheidung zu Preisbindung und Marktaufteilung im KIA-Vertrieb
- UOKiK: Entscheidung zum Kartell im Vertrieb von Iveco-Lkw
Der Beitrag gibt den von UOKiK veröffentlichten Stand vom 26. Februar 2025 wieder. Die Einordnung konkreter Vertriebsregeln erfordert eine Prüfung des anwendbaren nationalen und europäischen Wettbewerbsrechts, der Marktanteile, Vertragsklauseln und tatsächlichen Umsetzung.
Internationale Fahrzeugvertriebssysteme kartellrechtlich prüfen