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TikTok v. Garland: Veräußerung oder Vertriebsstopp in den USA

Der US Supreme Court lässt das Gesetz gegen ausländisch kontrollierte Anwendungen gegenüber TikTok bestehen.
17. Januar 2025 durch
TikTok v. Garland: Veräußerung oder Vertriebsstopp in den USA

Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hat am 17. Januar 2025 in TikTok Inc. v. Garland die Entscheidung des D.C. Circuit bestätigt. Das Bundesgesetz, das Vertrieb, Wartung und Aktualisierung von TikTok in den USA ohne qualifizierte Veräußerung untersagt, verletzt nach dem Urteil die Rechte der Antragsteller aus dem First Amendment nicht. Ausschlaggebend war das staatliche Interesse, den Zugriff eines ausländischen Gegners auf umfangreiche Daten von Nutzern in den Vereinigten Staaten zu verhindern.

Stand des Beitrags: 17. Januar 2025. Behandelt werden die Entscheidung des US Supreme Court in den verbundenen Verfahren Nos. 24-656 und 24-657, das Gesetz Public Law 118-50, Division H, sowie das Urteil des D.C. Circuit vom 6. Dezember 2024.

Das Gesetz setzt bei Vertrieb und Unternehmenskontrolle an

Der Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act verbietet bestimmten Unternehmen, eine als ausländisch kontrolliert eingestufte Anwendung in den USA zu vertreiben, zu warten oder zu aktualisieren. Bei TikTok und ByteDance folgt die Einstufung unmittelbar aus dem Gesetz. Erfasst werden insbesondere App-Marktplätze und Internet-Hosting-Dienste; einzelne Nutzer sind nicht Adressaten der Durchsetzung.

Das Verbot entfällt bei einer qualifizierten Veräußerung. Diese muss die Kontrolle durch den ausländischen Gegner beenden und auch bestimmte fortbestehende operative Beziehungen ausschließen. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Zusammenarbeit beim Empfehlungsalgorithmus und Vereinbarungen über den Datenaustausch. Für Unternehmensübernahmen ist deshalb nicht nur die Beteiligungsquote, sondern die verbleibende technische und vertragliche Kontrolle entscheidend.

Der Supreme Court prüft nach einem mittleren Maßstab

Das Gericht unterstellt, dass die angegriffenen Vorschriften einer Prüfung nach dem First Amendment unterliegen. Es behandelt sie gegenüber den Antragstellern als inhaltsneutral: Sie knüpfen an ausländische Kontrolle und das Risiko umfangreicher Datenerhebung an, nicht an bestimmte auf TikTok verbreitete Aussagen. Deshalb wendet der Supreme Court keinen strengen, sondern einen mittleren Prüfungsmaßstab an.

Nach diesem Maßstab muss die Regelung einem wichtigen, von der Unterdrückung von Meinungen unabhängigen staatlichen Interesse dienen und darf nicht wesentlich mehr Kommunikation beeinträchtigen als erforderlich. Das Gericht sieht den Schutz vor dem Zugriff Chinas auf sensible Nutzerdaten als hinreichend gewichtig an und hält die bedingte Beschränkung für angemessen zugeschnitten.

Datenzugriff und tatsächliche Einflussmöglichkeiten stehen im Mittelpunkt

Die Entscheidung stützt sich auf den Umfang der von TikTok erfassten Informationen, die Verbindung von ByteDance zu China und die gesetzgeberische Einschätzung, dass chinesisches Recht die Mitwirkung bei staatlichem Datenzugriff ermöglichen kann. Der Supreme Court räumt dem Kongress bei der Bewertung von Risiken für nationale Sicherheit und Außenpolitik erheblichen Einschätzungsspielraum ein.

Das Urteil bleibt ausdrücklich eng. Größe der Plattform, Umfang und Sensibilität der Daten sowie die Möglichkeit ausländischer Kontrolle rechtfertigen nach Ansicht des Gerichts die besondere Behandlung von TikTok. Ein Gesetz gegen einen anderen Anbieter erfordert eine eigenständige Prüfung. Daraus folgt keine allgemeine Freigabe für Beschränkungen digitaler Dienste oder ausländischer Unternehmen.

Internationale Transaktionen müssen Daten, Technik und Verträge gemeinsam prüfen

Bei Übernahmen technologieabhängiger Unternehmen genügt eine gesellschaftsrechtliche Trennung nicht, wenn Quellcode, Empfehlungsmodelle, Datenzugriffe oder Betrieb weiterhin von der bisherigen Gruppe abhängen. Die Due Diligence sollte Eigentum und Lizenzen an Software, Datenflüsse, Administratorrechte, Entwicklungsstandorte, Unterauftragnehmer und Möglichkeiten zur technischen Entflechtung erfassen.

Auch App Stores, Hosting-Anbieter, Cloud-Unternehmen und sonstige Vertriebspartner müssen prüfen, ob ein US-Verbot ihre eigenen Leistungen erfasst und welche Kündigungs-, Sperr- oder Mitwirkungspflichten bestehen. Verträge sollten Änderungen des regulatorischen Status, Informationspflichten, Datenportabilität, Übergangsleistungen und die Folgen einer angeordneten Veräußerung eindeutig regeln.

Prüfpunkte für internationale Unternehmen

  1. Eigentums-, Kontroll- und Einflussstrukturen bis zum Endgesellschafter erfassen.
  2. Datenflüsse, Administratorrechte, Quellcode und Algorithmen technisch zuordnen.
  3. US-Vertriebs-, Hosting- und Aktualisierungsleistungen im Konzern und bei Partnern prüfen.
  4. Veräußerbarkeit von IP-Rechten, Datenbeständen und technischen Funktionen untersuchen.
  5. Change-of-Control-, Kündigungs-, Übergangs- und Datenportabilitätsklauseln abstimmen.

Amtliche Quellen

Der Beitrag erläutert die US-Entscheidung und das Bundesgesetz mit Stand vom 17. Januar 2025. Ob eine konkrete Transaktion oder Dienstleistung erfasst ist, hängt von Beteiligungs- und Kontrollstruktur, technischer Einbindung, Datenzugriffen, Vertragsbeziehungen und weiteren US-rechtlichen Vorgaben ab.

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