Das US Court of Appeals for the Federal Circuit hat am 29. August 2025 in V.O.S. Selections, Inc. v. Trump entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act den Präsidenten nicht zu den angegriffenen Trafficking Tariffs und Reciprocal Tariffs ermächtigt. Das Gericht bestätigte die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, hob aber die landesweit wirkende dauerhafte Unterlassungsanordnung auf und verwies die Frage des Rechtsschutzes an das US Court of International Trade zurück. Importeure können die laufende Zollabwicklung deshalb nicht allein aufgrund der Sachentscheidung einstellen.
Stand des Beitrags: 30. August 2025. Das Berufungsurteil wurde am 29. August erlassen. Es bestätigt die Feststellung, dass die angegriffenen Executive Orders die durch IEEPA übertragene Befugnis überschreiten, beendet die Zollerhebung aber nicht durch eine fortgeltende landesweite Unterlassungsanordnung.
IEEPA nennt keine Befugnis zur Erhebung allgemeiner Zölle
Die Mehrheitsentscheidung unterscheidet zwischen der Befugnis, Einfuhren zu regulieren, und der Befugnis, Steuern oder Zölle zu erheben. IEEPA verwendet den Begriff tariff oder einen entsprechenden Ausdruck nicht. Anders als spezielle US-Zollgesetze enthält das Gesetz auch keine auf Zollsätze zugeschnittenen materiellen Grenzen und Verfahrensvorgaben.
Das Gericht stützt sich außerdem auf die Major-Questions-Doktrin: Eine wirtschaftlich und politisch weitreichende, zuvor unter IEEPA nicht beanspruchte Zollbefugnis verlangt eine klare Ermächtigung des Kongresses. Abweichende Richter hielten die Befugnis zur Regulierung von Einfuhren dagegen für weit genug und widersprachen der Beurteilung der gesetzlichen Grenzen.
Das Urteil betrifft bestimmte IEEPA-Zölle, nicht jeden US-Zoll
Gegenstand waren die als Trafficking Tariffs bezeichneten Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China sowie die auf Executive Order 14257 beruhenden Reciprocal Tariffs. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Berufung nur die angegriffenen Executive Orders betrifft und nicht sämtliche weiteren Zollmaßnahmen untersucht.
Für die Automobilindustrie ist die Rechtsgrundlage entscheidend. Ein auf Section 232 des Trade Expansion Act gestützter Auto- oder Teilezoll wird durch die Auslegung von IEEPA nicht automatisch unwirksam. Auch Zölle nach anderen Spezialgesetzen müssen getrennt nach ihrer gesetzlichen Grundlage und der jeweiligen Maßnahme geprüft werden.
Die Sachentscheidung führt nicht zu einem sofortigen allgemeinen Erhebungsstopp
Der Federal Circuit bestätigte den feststellenden Ausspruch, dass die angegriffenen Executive Orders rechtswidrig sind. Die universelle dauerhafte Unterlassungsanordnung des Court of International Trade hob er jedoch auf. Das Ausgangsgericht muss nun unter Berücksichtigung der vier eBay-Faktoren und der Entscheidung Trump v. CASA erneut über Art und Reichweite des Rechtsschutzes entscheiden.
Damit besteht aus dem Berufungsurteil allein weder eine allgemeine Anweisung an die Zollbehörden, die Erhebung sofort zu beenden, noch ein automatisch vollzogener Erstattungsanspruch für jeden Importeur. Unternehmen müssen die jeweils geltenden Einfuhranweisungen und Verfahrensschritte beachten.
Importdaten und vertragliche Erstattungsrechte müssen gesichert werden
U.S. Customs and Border Protection erhebt Einfuhrabgaben auf der Grundlage der für die jeweilige Anmeldung geltenden Vorgaben. Importeure sollten Einfuhrnummer, HTSUS-Position, Ursprungsland, Bemessungswert, IEEPA-Zusatzabgabe, Zahlungsnachweis und Stand der zollrechtlichen Abwicklung je Vorgang zusammenführen. Verfahrensfristen sollten mit US-Zollberatern geprüft werden.
Liefer- und Vertriebsverträge sollten festlegen, wer Zölle zunächst trägt, wer eine gerichtliche oder behördliche Erstattung verfolgt und wem ein zurückgezahlter Betrag wirtschaftlich zusteht. Pauschale Aussagen, die Zölle seien durch das Urteil entfallen, können zu fehlerhaften Preisen, Abrechnungen und Kundeninformationen führen.
Prüfpunkte nach V.O.S. Selections v. Trump
- Rechtsgrundlage jeder US-Zollposition feststellen: IEEPA, Section 232 oder anderes Gesetz.
- Betroffene Einfuhren und gezahlte IEEPA-Zusatzabgaben vorgangsbezogen dokumentieren.
- Fortgeltende CBP-Anweisungen und den Verfahrensstand beim Court of International Trade prüfen.
- Zollrechtliche Fristen und mögliche Rechtsschutzschritte mit US-Beratern abstimmen.
- Vertragsregeln zur Kostentragung und zu möglichen Erstattungen kontrollieren.
Weiterführende Einblicke
- EU-USA-Handelsrahmen: 15-Prozent-Autozoll bleibt an EU-Vorschlag gebunden
- USA verhängen 25-Prozent-Zoll auf Autos und Autoteile
Amtliche Quellen
- US Federal Circuit: Entscheidungsseite zu V.O.S. Selections v. Trump
- US Federal Circuit: Urteil vom 29. August 2025
- US Court of International Trade: Ausgangsurteil vom 28. Mai 2025
Der Beitrag beschreibt den Verfahrensstand vom 30. August 2025 und ersetzt keine Beratung zum US-Zoll- oder Prozessrecht. Für einzelne Einfuhren sind Rechtsgrundlage, CBP-Vorgaben, Verfahrensstand und Fristen gesondert zu prüfen.