Zum Inhalt springen

Japan: KYB muss Kosten für gelagerte Werkzeuge ausgleichen

167 Zulieferer lagerten Tausende Formen und Vorrichtungen unentgeltlich, obwohl KYB lange keine damit hergestellten Teile bestellte. Die JFTC verlangt Abhilfe.
24. April 2025 durch
Japan: KYB muss Kosten für gelagerte Werkzeuge ausgleichen

Am 24. April 2025 sprach die japanische Wettbewerbsbehörde JFTC gegenüber KYB eine Empfehlung nach dem japanischen Subcontract Act aus. Nach den Feststellungen der Behörde ließ der Hersteller von hydraulischen Stoßdämpfern und weiteren Hydraulikprodukten 167 Zulieferer Formen und Vorrichtungen unentgeltlich aufbewahren, obwohl über längere Zeit keine damit hergestellten Teile bestellt wurden. Betroffen waren Werkzeuge zu 5.756 Teilenummern.

Stand des Beitrags: 24. April 2025. Gegenstand ist eine behördliche Empfehlung nach Artikel 7 Absatz 3 des japanischen Subcontract Act. Die JFTC stellte einen Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 2 Nummer 3 fest. Der Beitrag behandelt keine gerichtliche Entscheidung und beziffert keinen Gesamtbetrag der auszugleichenden Lagerkosten.

Werkzeuge blieben ohne laufende Bestellungen beim Zulieferer

KYB überließ den beauftragten Unternehmen Formen und Vorrichtungen, die das Unternehmen verwaltete. Einbezogen waren auch Werkzeuge, welche die Zulieferer auf eigene Kosten erneuert hatten. Spätestens seit dem 1. April 2023 wurden die betroffenen Werkzeuge nach den Behördenfeststellungen weiter für KYB gelagert, obwohl über lange Zeit keine entsprechenden Teileaufträge erteilt wurden.

Formen und Vorrichtungen beanspruchen Fläche, müssen erfasst, geschützt und bei Bedarf bewegt oder geprüft werden. Auch ohne gesonderte Rechnung entstehen Personal-, Raum-, Versicherungs- und Verwaltungskosten. Wer die Werkzeuge besitzt oder über ihre weitere Verwendung entscheidet, ist daher nicht die einzige Frage. Entscheidend ist auch, wer die laufenden Kosten trägt und wann eine Aufbewahrung noch dem Interesse des Zulieferers dient.

Unentgeltliche Aufbewahrung kann ein wirtschaftlicher Vorteil sein

Die JFTC ordnete die kostenlose Lagerung als unzulässiges Verlangen nach einem wirtschaftlichen Vorteil ein, das die Interessen der Zulieferer unangemessen beeinträchtigte. Artikel 4 Absatz 2 Nummer 3 des Subcontract Act erfasst damit nicht nur Geldzahlungen. Auch die unentgeltliche Übernahme einer betrieblichen Aufgabe kann rechtlich erheblich sein.

Für Einkaufsorganisationen folgt daraus, dass Nebenpflichten nicht allein deshalb kostenneutral sind, weil der Stückpreisvertrag zu Lagerung und Werkzeugpflege schweigt. Wird nach Serienende, Produktionspause oder Modellwechsel weiter aufbewahrt, sollte eine ausdrückliche Entscheidung über Vernichtung, Rückgabe, Verlagerung oder vergütete Lagerung getroffen werden. Eine pauschale Pflicht zur unbegrenzten kostenlosen Aufbewahrung birgt erhebliche Risiken.

Die Empfehlung verlangt Zahlung und organisatorische Änderungen

KYB soll den 167 Zulieferern nach Bestätigung durch die JFTC unverzüglich einen Betrag zahlen, der den Kosten der kostenlosen Lagerung entspricht. Außerdem soll der Verwaltungsrat den Verstoß und die Pflicht zur Vermeidung vergleichbarer Beeinträchtigungen feststellen. Schulungen für Bestellverantwortliche und weitere Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Werkzeugverwaltung gehören ebenfalls zur Empfehlung.

Die getroffenen Maßnahmen sind den Organmitgliedern und Beschäftigten bekannt zu machen, den betroffenen Zulieferern mitzuteilen und der JFTC zu berichten. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass KYB Verfahren zur Entsorgung der Werkzeuge oder zur Zahlung von Lagerkosten eingeleitet hat. Abhilfe beschränkt sich somit nicht auf einen rückwirkenden Kostenausgleich, sondern umfasst Prozesse und Zuständigkeiten.

Internationale Werkzeugverträge brauchen klare Auslaufregeln

In internationalen Automotive-Lieferketten stehen Werkzeuge häufig beim Zulieferer, während Eigentum, Finanzierung und Verfügungsbefugnis beim Kunden oder bei einem anderen Konzernunternehmen liegen. Dazu kommen Anforderungen aus Ersatzteilversorgung, Produkthaftung, Qualitätssicherung und Dokumentation. Diese Interessen rechtfertigen eine längere Aufbewahrung, beantworten aber nicht automatisch die Kostenfrage.

Werkzeugverträge sollten Eigentum, Kennzeichnung, Wartung, Versicherung, Zutritt, Inventur und Nutzung eindeutig regeln. Ebenso wichtig sind Auslöser für eine Auslaufentscheidung, Fristen für Weisungen sowie Kosten für Lagerung, Rücktransport und Entsorgung. Bei grenzüberschreitenden Lieferketten ist zusätzlich zu prüfen, welche zwingenden Regeln zum Schutz abhängiger Lieferanten im jeweiligen Produktionsstaat gelten.

Prüfpunkte für Einkauf und Werkzeugmanagement

  1. Werkzeugregister mit Eigentümer, Standort, letzter Bestellung und Verantwortlichem führen.
  2. Nach Produktionsende feste Fristen für Rückgabe, Verlagerung, Entsorgung oder weitere Lagerung setzen.
  3. Lager-, Prüf-, Versicherungs- und Handhabungskosten ausdrücklich zuordnen.
  4. Vom Zulieferer finanzierte Erneuerungen und Änderungen getrennt dokumentieren.
  5. Nationale Vorschriften zum Schutz von Zulieferern vor jeder konzernweiten Vorgabe prüfen.

Weiterführende Einblicke

Amtliche Quelle

Der Beitrag gibt die am 24. April 2025 veröffentlichte JFTC-Empfehlung wieder. Ob und in welchem Umfang Lager- oder Werkzeugkosten geschuldet sind, richtet sich nach dem anwendbaren Recht, dem Vertrag, den Eigentumsverhältnissen und der tatsächlichen Aufgabenverteilung.

Werkzeug- und Zulieferverträge für internationale Lieferketten prüfen

Japan: JFTC warnt vor Kopplungen beim Autoverkauf
Beim Verkauf gefragter Toyota-Modelle sollen Zusatzleistungen, Finanzierung oder Inzahlungnahme verlangt worden sein. Die Warnung betrifft die Gestaltung von Händlerprozessen.