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Brasilien: CADE bestätigt Vereinbarung im Kfz-Teile-Kartellverfahren

Continental verpflichtet sich zur Verhaltensbeendigung, Prävention und Zahlung. Für internationale Lieferketten bleibt die Verfahrenswirkung genau abzugrenzen.
19. September 2025 durch
Brasilien: CADE bestätigt Vereinbarung im Kfz-Teile-Kartellverfahren

Der brasilianische Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE) hat am 17. September 2025 eine Unterlassungsvereinbarung mit Continental Teves AG & Co. bestätigt. Das Verfahren untersucht mutmaßlich wettbewerbswidrige Praktiken bei Kfz-Teilen und -Zubehör, insbesondere Bremssystemen. Die Vereinbarung beendet das Verfahren nicht sofort, sondern knüpft dessen Aussetzung und endgültige Einstellung an die Erfüllung festgelegter Pflichten.

Stand des Beitrags: 19. September 2025. CADE meldete die Vereinbarung am 18. September auf Portugiesisch und am Folgetag auf Englisch. Gegenstand ist ein Termo de Compromisso de Cessação (TCC) in einem laufenden Verwaltungsverfahren, kein gerichtliches Urteil über sämtliche untersuchten Vorgänge oder Beteiligten.

Die Vereinbarung betrifft ein seit 2021 geführtes Verfahren

Die Generaldirektion von CADE eröffnete die Untersuchung 2021 aufgrund von Kartellindizien im Handel mit Kfz-Teilen. Nach Angaben der Behörde bestanden in dem Verfahren bereits eine Kronzeugenvereinbarung und eine Unterlassungsvereinbarung mit Bosch. Continental beantragte im Mai 2025 Verhandlungen über ein TCC; die endgültige Fassung wurde im September vorgelegt.

Nach Darstellung von CADE erkennt Continental mit der Vereinbarung seine Beteiligung an und verpflichtet sich, die untersuchten Verhaltensweisen zu beenden sowie Maßnahmen gegen neue Wettbewerbsverstöße zu treffen. Hinzu kommt eine Zahlung von 272.746,40 brasilianischen Real an den Fundo de Defesa de Direitos Difusos. Sie ist innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung der Vereinbarung im brasilianischen Bundesanzeiger in einer Summe zu leisten.

Ein TCC ist weder Freispruch noch gewöhnliches Bußgeld

Artikel 85 des brasilianischen Wettbewerbsgesetzes erlaubt CADE, eine Verpflichtung zur Beendigung der untersuchten Praxis oder ihrer schädlichen Wirkungen anzunehmen. Das TCC muss die Pflichten, eine Sanktion für den Verstoß gegen die Vereinbarung und gegebenenfalls eine Geldleistung an den Fonds festlegen. Die Vereinbarung ist öffentlich und als außergerichtlicher Vollstreckungstitel durchsetzbar.

Für den Unterzeichner wird das Verwaltungsverfahren während der Erfüllung ausgesetzt und nach Ablauf der festgelegten Zeit nur dann eingestellt, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind. Die Aussetzung gilt nicht automatisch für andere Verfahrensbeteiligte. Bei einem Verstoß kann CADE die vereinbarten Sanktionen anwenden und das Verfahren fortsetzen.

Brasilianisches Kartellrecht kann ausländische Lieferketten erfassen

Nach Artikel 2 des Gesetzes 12.529/2011 gilt das brasilianische Kartellrecht für Praktiken, die ganz oder teilweise in Brasilien begangen werden oder dort Wirkungen erzeugen oder erzeugen können. Für international organisierte Hersteller und Zulieferer kommt es daher nicht allein darauf an, wo Gespräche, Freigaben oder Preisentscheidungen stattfinden.

Unternehmen sollten brasilianische Verkäufe, Vertriebskanäle, lokale Tochtergesellschaften und mögliche Marktwirkungen mit den konzernweiten Kommunikations- und Freigabewegen abgleichen. Kontakte mit Wettbewerbern, Verbandsarbeit sowie Preis-, Rabatt- und Angebotsprozesse müssen so dokumentiert sein, dass zulässige Zusammenarbeit und unzulässige Abstimmung getrennt beurteilt werden können.

Die Fondsleistung erledigt mögliche Kundenansprüche nicht

Die Zahlung an den Fundo de Defesa de Direitos Difusos ist keine individuelle Entschädigung von Abnehmern. Artikel 47 des brasilianischen Wettbewerbsgesetzes lässt zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzklagen unabhängig vom Verwaltungsverfahren zu. Ob ein konkreter Anspruch besteht, hängt jedoch von Verstoß, eigenem Schaden, Ursächlichkeit, Verjährung und den Regeln des zuständigen Gerichts ab.

Einkäufer und Zulieferer sollten betroffene Produkte, Zeiträume, Preise, Ausschreibungen und Vertragsketten deshalb getrennt erfassen. Aus der Vereinbarung oder ihrem Zahlbetrag folgt noch kein bestimmter Schaden eines einzelnen Unternehmens. Ebenso wenig darf eine interne Untersuchung ohne Prüfung des brasilianischen Verfahrensrechts mit einem Schuldeingeständnis gleichgesetzt werden.

Prüfpunkte für internationale Automotive-Lieferketten

  1. Brasilienbezug von Verkäufen, Tochtergesellschaften, Vertriebspartnern und Marktwirkungen erfassen.
  2. Preislisten, Angebote, Rabatte, Ausschreibungen und relevante Kommunikation sichern.
  3. Wettbewerberkontakte und Verbandsarbeit nach Anlass, Teilnehmern und Inhalt dokumentieren.
  4. Kartellrechtsregeln in Vertriebs-, Liefer- und Compliance-Prozessen auf lokale Zuständigkeiten abstimmen.
  5. TCC, Kronzeugenwirkung und mögliche Kundenansprüche jeweils getrennt nach brasilianischem Recht prüfen.

Weiterführende Einblicke

Amtliche Quellen

Der Beitrag beschreibt den Stand vom 19. September 2025 und ersetzt keine Beratung zum brasilianischen Kartell- oder Verfahrensrecht. Reichweite einer Vereinbarung, Beweisverwendung, Verjährung und mögliche Ansprüche sind anhand der Verfahrensakten und des betroffenen Geschäfts zu prüfen.

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